Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Auf Grund des Landes-Wiederverlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 55/1987, wird in der Anlage die Burgenländische Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wiederverlautbart.
In Kraft seit 13.08.2003 bis 31.12.9999
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