Art. 6 Bgld. KWG

Bgld. KWG - Kundmachung über die Wiederverlautbarung der Burgenländischen Gemeindeordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Es werden - neben Anpassungen an neue Rechtschreiberfordernisse und an durch die Bestimmungen dieser Kundmachung erforderliche Änderungen von litera-Bezeichnungen - folgende Richtigstellungen und Anpassungen vorgenommen (§ 2 Z 1, 2 und 5 des Landes-Wiederverlautbarungsgesetzes):

1.

Es wird ein Inhaltsverzeichnis eingefügt.

2.

In folgenden Genitivformen wird die Endung „-es” in „-s” verkürzt: „Gemeindegebietes”, „Gemeinderates”, „Gemeindevorstandes”, „Handelsrechtes”, „Bezirkes”, „Mitgliedsstaates”, „Verhältniswahlrechtes”, „Wahlrechtes”, „Wahlvorschlages”, „Wahltages”, „Mehrheitswahlrechtes”, „Mandates”, „Mitgliedes”, „Gemeindeamtes”, „Wirkungsbereiches”, „Kundmachungstages”, „Amtes”, „Verbandes”, “Voranschlages”, „Gemeindevoranschlages”, „Wohles”, „Grundes”, „Zusammenhanges”, „Aufgabenbereiches”, „Tagesordnungspunktes”, „Antrages”, „Beginnes”, „Gegenstandes”, „Gemeindeorganes”, „Bedarfes”, „Betriebsstatutes”, „Entgeltes”, „Gemeindegutes”, „Gutes”, „Nutzungsrechtes”, „Betrages”, „Voranschlagsentwurfes”, „Haushaltes”, „Betriebes”, „Haushaltsplanes”, „Minderheitsberichtes”, „Vorstellungsantrages”, „Bescheides”, „Aufsichtsrechtes”, „Beitrittes”, „Haushaltsgleichgewichtes”, „Instanzenzuges”, „Teiles”, „Rechtsgeschäftes”, „Gemeindeverbandes”.

3.

In den Bezeichnungen der Hauptstücke werden die römischen Ziffern durch arabische Ziffern ersetzt.

4.

In § 1 Abs. 1 erster Satz entfällt die Wortfolge „der Bestimmung”.

5.

In § 1 Abs. 1 zweiter Satz wird das Wort „Absatz” durch die Abkürzung „Abs.” ersetzt.

6.

In § 2 Abs. 1 zweiter Satz wird das Wort „Oesterreichs” durch das Wort „Österreichs” ersetzt.

7.

In § 4 Abs. 2 zweiter Satz wird das Wort „Ueber” durch das Wort „Über” ersetzt.

8.

In § 7 Abs. 2 wird das Wort „Aenderungen” durch das Wort „Änderungen” ersetzt.

9.

In § 11 Abs. 3 erster Satz wird das Wort „neugeschaffenen” durch die Wörter „neu geschaffenen” ersetzt.

10.

In § 18 Abs. 1 wird in der Gelöbnisformel die Wortfolge „das Amtsgeheimnis” durch die Wortfolge „die Amtsverschwiegenheit” ersetzt.

11.

In § 19 Abs. 1 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)”, „d)” und „e)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.”, „4.” und „5.” ersetzt.

12.

In § 21 Abs. 3 letzter Satz wird die Abkürzung „gem.” durch das Wort „gemäß” ersetzt.

13.

In § 21 Abs. 6 und 7 wird das Wort „Aenderung” jeweils durch das Wort „Änderung” ersetzt.

14.

In § 21 Abs. 8 wird die veraltete Wendung „finden ......Anwendung” durch die Wendung „sind .......... anzuwenden” ersetzt.

15.

In § 22 Abs. 1 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)”, „d)”, „e)”, „f)” und „g)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.”, „4.”, „5.”, „6.” und „7.” ersetzt.

16.

In § 22 Abs. 2 entfällt die Wortfolge „der Bestimmungen”.

17.

In § 24 Abs. 1 Z 3 und 4 wird die Abkürzung „v.H.” jeweils durch „%” ersetzt.

18.

In § 25 Abs. 2 Z 1 entfällt - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „etwas”.

19.

In § 25 Abs. 2 Z 5 und 6 wird die Abkürzung „v.H.” jeweils durch „%” ersetzt.

20.

In § 26 Abs. 2 wird die Abkürzung „v.H.” durch „%” ersetzt.

21.

In § 28 Abs. 1 werden die veralteten Beugungen „Verzuge” und „Schutze” durch „Verzug” und „Schutz” ersetzt.

22.

In § 28 Abs. 2 wird die veraltete Beugung „Schutze” durch „Schutz” ersetzt.

23.

In § 29 Abs. 1 erster Satz wird die veraltete Beugung „Verzuge” durch „Verzug” ersetzt.

24.

In § 31 Abs. 2 erster Satz wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Gesetzes” durch das Wort „Verfassungsgesetzes” ersetzt.

25.

In § 31 Abs. 2 zweiter Satz wird das Wort „Uebertragung” durch das Wort „Übertragung” ersetzt.

26.

In § 32 Abs. 3 zweiter Satz wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - die Wortfolge „im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien” durch das Wort „Gemeinderatsparteien” ersetzt.

27.

In § 32 Abs. 3 fünfter Satz wird das Wort „Ortswahlteilen” durch das Wort „Ortsverwaltungsteilen” und - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Wahlpartei” durch das Wort „Gemeinderatspartei” ersetzt.

28.

In § 32 Abs. 5 wird die Abkürzung „udgl.” durch die Wörter „und dergleichen” ersetzt.

29.

In § 32 Abs. 6 letzter Satz wird die veraltete Formulierung „Soferne” durch „Sofern” ersetzt.

30.

In § 34 Abs. 1 erster Satz entfällt die Wortfolge „der Bestimmungen”.

31.

In § 34 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „nicht selbst einen Obmann -” durch die Wortfolge „nicht selbst einen Obmann” ersetzt.

32.

In § 43 entfällt die Wortfolge „der Bestimmungen”.

33.

Die Überschrift des § 44 lautet: „Öffentlichkeit”.

34.

In § 44 Abs. 1 dritter Satz wird das Wort „nichtöffentlichen” durch die Wörter „nicht öffentlichen” ersetzt.

35.

In § 44 Abs. 1 letzter Satz wird das Wort „nichtöffentlich” durch die Wörter „nicht öffentlich” ersetzt.

36.

In § 45 Abs. 1 erster Satz wird das Wort „Ueber” durch das Wort „Über” ersetzt.

37.

In § 45 Abs. 1 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)”, „d)”, „e)”, „f)” und „g)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.”, „4.”, „5.”, „6.” und „7.” ersetzt.

38.

In § 45 Abs. 8 zweiter Satz wird die veraltete Wendung „finden .... keine Anwendung” durch die Wendung „sind ...nicht anzuwenden” ersetzt.

39.

In § 45 Abs. 9 zweiter Satz wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Wahlpartei” durch das Wort „Gemeinderatspartei” ersetzt.

40.

In § 49 Abs. 1 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)”, „d)” und „e)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.”, „4.” und „5.” ersetzt.

41.

In § 49 Abs. 1 Z 1 wird die veraltete Beugung „Grade” durch das Wort „Grad” ersetzt.

42.

In § 49 Abs. 5 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)” und „d)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.” und „4.” sowie die Beistriche am Ende der Z 1 bis 3 jeweils durch Strichpunkte ersetzt.

43.

In § 52 Abs. 2 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)” und „d)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.” und „4.” sowie die Beistriche am Ende der Z 1 bis 3 jeweils durch Strichpunkte ersetzt und am Ende der Z 4 ein Beistrich eingefügt.

44.

In § 52 Abs. 2 Z 3 und 4 wird die Abkürzung „v.H.” jeweils durch „%” ersetzt.

45.

In § 53 Abs. 2 entfällt nach dem Wort „beziehen” der Beistrich.

46.

In § 53 Abs. 3 erster Satz wird die Abkürzung „v.H.” jeweils durch „%” ersetzt sowie nach dem Wort „Wahlberechtigten” ein Beistrich eingefügt.

47.

In § 53 Abs. 4 erster Satz wird die Abkürzung „v.H.” durch „%” ersetzt.

48.

In § 54 Abs. 2 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)” und „c)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.” und „3.” ersetzt.

49.

In § 54 Abs. 2 Z 3 wird die Abkürzung „v.H.” durch „%” ersetzt und unmittelbar danach das Wort „der” eingefügt.

50.

In § 54 Abs. 3 wird die Abkürzung „v.H.” durch „%” ersetzt.

51.

In § 58 Abs. 2 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)”, „d)”, „e)”, „f)”, „g)”, „h)”, „i)”, „j)”, „k)” und „l)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.”, „4.”, „5.”, „6.”, „7.”, „8.”, „9.”, „10.”, „11.” und „12.” ersetzt.

52.

In § 58 Abs. 2 Z 3 und 9 wird das Zitat „B.-VG” jeweils durch das Zitat „B-VG” ersetzt.

53.

In § 58 Abs. 2 Z 7 wird die veraltete Beugung „Gebiete” durch „Gebiet” ersetzt.

54.

In § 58 Abs. 2 Z 9 wird die veraltete Beugung „Gegenstande” durch „Gegenstand” ersetzt.

55.

In § 58 Abs. 4 letzter Satz wird das Wort „Uebertragung” durch das Wort „Übertragung” ersetzt.

56.

In § 58 Abs. 5 erster und zweiter Satz wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Gesetz” jeweils durch das Wort „Verfassungsgesetz” ersetzt.

57.

In § 58 Abs. 5 letzter Satz werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)” und „d)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.” und „4.” sowie die Beistriche am Ende der Z 1 und 2 jeweils durch Strichpunkte ersetzt.

58.

In § 58 Abs. 5 Z 4 wird das Wort „Absatz” durch die Abkürzung „Abs.” ersetzt.

59.

In der Überschrift des § 60 wird das Wort „Uebertragener” durch das Wort „Übertragener” ersetzt.

60.

In der Überschrift des § 64 wird das Wort „Oeffentliches” durch das Wort „Öffentliches” ersetzt.

61.

In § 65 Abs. 3 erster Satz wird der veraltete Begriff „Beobachtung” durch das Wort „Beachtung” sowie das Wort „Gesetzes” durch das Wort „Verfassungsgesetzes” ersetzt.

62.

In § 65 Abs. 7 entfällt die Wortfolge „die Bestimmungen der”; anstelle des Zitats „Abs. 1 - 6” tritt das Zitat „Abs. 1 bis 6”.

63.

In § 67 Abs. 5 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)”, „d)” und „e)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.”, „4.” und „5.” ersetzt.

64.

In § 68 Abs. 1 zweiter und dritter Satz wird der veraltete Begriff „Erinnerungen” jeweils durch das Wort „Einwendungen” ersetzt.

65.

In § 68 Abs. 2 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)” und „d)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.” und „4.” ersetzt.

66.

In § 69 Abs. 2 wird nach dem Wort „ermächtigt” ein Beistrich gesetzt sowie die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)” und „c)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.” und „3.” ersetzt.

67.

In § 69 Abs. 2 Z 2 wird - aus Gründen einheitlicher Schreibweise - das Wort „nichts” durch das Wort “nicht” ersetzt.

68.

In § 69 Abs. 3 erster Satz wird die veraltete Wendung „findet ..... Anwendung” durch die Wendung „ist ....... anzuwenden” ersetzt.

69.

In § 70 Abs. 2 erster Satz wird das Wort „würden” durch das Wort „würde” ersetzt.

70.

In § 70 Abs. 3 letzter Satz wird die Wendung „5 v.H.” durch die Wendung „fünf %” ersetzt.

71.

In § 70 Abs. 4 wird die veraltete Wendung „finden ....... Anwendung” durch die Wendung „sind ...... anzuwenden” ersetzt und entfällt die Wortfolge „die Bestimmungen”.

72.

In § 71 Abs. 1 erster Satz entfällt die Wortfolge „der Bestimmungen”.

73.

In § 71 Abs. 4 wird die veraltete Beugung „Verzuge” durch „Verzug” sowie das Wort „stehenden” durch das Wort „stehender” ersetzt.

74.

In der Überschrift des § 73 wird das Wort „Uebernahme” durch das Wort „Übernahme” ersetzt.

75.

In § 75 Abs. 2 wird - in Angleichung an die Zitierungen in den §§ 67 Abs. 6 und 80 - das Zitat „des Finanzverfassungsgesetzes” durch das Zitat „des § 16 Abs. 1 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948” ersetzt.

76.

In § 75 Abs. 3 zweiter und dritter Satz wird der veraltete Begriff „Erinnerungen” jeweils durch das Wort „Einwendungen” ersetzt.

77.

In § 78 Abs. 1 zweiter bis vierter Satz entfällt - aus Gründen einheitlicher Formulierung - jeweils die Wortfolge „im Gemeinderat vertretenen”; das Wort „Wahlpartei” wird jeweils durch das Wort „Gemeinderatspartei” ersetzt.

78.

In § 78 Abs. 5 wird die veraltete Wendung „jeden gewünschten Aufschluß” durch die Wendung „jede gewünschte Auskunft” ersetzt.

79.

In § 80 werden die veraltete Beugung „Verordnungswege” durch das Wort „Verordnungsweg” und das Wort „Finanzverfassungsgesetzes” durch „Finanz-Verfassungsgesetzes” ersetzt.

80.

In § 81 wird - aus Gründen einheitlicher Schreibweise - das Wort „nichts” durch das Wort „nicht” ersetzt.

81.

In § 82 Abs. 2 wird die veraltete Beugung „Verzuge” durch „Verzug” sowie die veraltete Formulierung „soferne” durch „sofern” und das Wort „nichts” durch „nicht” ersetzt.

82.

In § 83 Abs. 1 erster Satz entfällt - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „etwas”.

83.

In § 83 Abs. 2 werden das Wort „demäß” durch das Wort „gemäß”, das Wort „Absatz” jeweils durch die Abkürzung „Abs.” und - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Gesetzes” durch das Wort „Verfassungsgesetzes” ersetzt.

84.

In § 83 Abs. 3 entfällt - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „etwas”.

85.

In § 84 Abs. 2 zweiter Satz wird die veraltete Beugung „Wege” durch das Wort „Weg” ersetzt.

86.

In § 86 Abs. 3 erster Satz wird die veraltete Formulierung „soferne” durch „sofern” sowie - aus Gründen einheitlicher Schreibweise - das Wort „nichts” jeweils durch „nicht” ersetzt.

87.

In § 86 Abs. 5 letzter Satz wird das Wort „Absatz” durch die Abkürzung „Abs.” ersetzt sowie nach dem Wort „auch” das Wort „auf” eingefügt.

88.

In § 87 Abs. 1 wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Gesetz” durch das Wort „Verfassungsgesetz” ersetzt.

89.

In § 87 Abs. 2 Z 4 wird die Wendung „5 v.H.” durch „fünf %” ersetzt.

90.

In § 90 Abs. 3 wird die veraltete Beugung „Verzuge” durch „Verzug” ersetzt.

91.

In § 91 Abs. 1 werden die Buchstabenbezeichnungen „a)”, „b)”, „c)” und „d)” durch die Ziffernbezeichnungen „1.”, „2.”, „3.” und „4.” ersetzt.

92.

In § 93 Abs. 3 letzter Satz wird die veraltete Wendung „findet ....... Anwendung” durch die Wendung „ist ....... anzuwenden” ersetzt.

93.

Nach der Überschrift „7. Hauptstück” wird die Überschrift „Übergangs- und Schlussbestimmungen” eingefügt.

94.

In § 96 wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Gesetz” durch das Wort „Verfassungsgesetz” ersetzt.

95.

In § 97 erster und zweiter Satz wird - aus Gründen einheitlicher Formulierung - das Wort „Gesetzes” jeweils durch das Wort „Verfassungsgesetzes” ersetzt.

96.

In § 98 wird das Zitat „Artikel I Z 1 und 2” (Art. II LGBl. Nr. 6/1996) durch das Zitat „§ 12 zweiter Satz, § 15 Abs. 2 erster Satz” sowie das Zitat „Artikel I Z 2” (Art. II LGBl. Nr. 25/1997) durch das Zitat „und § 17 Abs. 4 erster Satz” ersetzt.

In Kraft seit 13.08.2003 bis 31.12.9999
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