Landesverfassungsgesetz, mit dem für die burgenländischen Gemeinden mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut eine Gemeindeordnung erlassen wird (Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003)
(Anm.: Inhaltsverzeichnis siehe Präambel und alle §§, die die Anlage beinhaltet wurden in einzelne §§ aufgegliedert.)
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