§ 12 Bgld. KWG Gemeindemitglieder

Bgld. KWG - Kundmachung über die Wiederverlautbarung der Burgenländischen Gemeindeordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Gemeindemitglieder sind jene österreichischen Staatsbürger, die im Gemeindegebiet ihren Wohnsitz haben. Gemeindemitglieder sind ferner diejenigen Angehörigen eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union, die nach den Bestimmungen des Burgenländischen Wählerevidenz-Gesetzes, LGBl. Nr. 5/1996, in der jeweils geltenden Fassung, in die Gemeinde-Wählerevidenz der jeweiligen Gemeinde eingetragen sind.

In Kraft seit 13.08.2003 bis 31.12.9999
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