§ 7 Bgld. KFG Kulturberichte

Bgld. KFG - Burgenländisches Kulturförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die Landesregierung hat jährlich einen Kulturbericht mit einer Darlegung der auf Grund dieses Gesetzes durchgeführten Förderungsmaßnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres herauszugeben. Die Landesregierung hat diesen Bericht dem Landtag umgehend zur Kenntnis zu bringen. Dieser Bericht ist zudem den Kulturbeiräten zu übermitteln.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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