§ 16 Bgld. JSV 2002 Informationsverfahren

Bgld. JSV 2002 - Burgenländisches Jugendschutzgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

Das Gesetz LGBl. Nr. 81/2018 wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 2015/1535/EU über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S. 1, der Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2018/286/A).

In Kraft seit 01.01.2019 bis 31.12.9999
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