Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Behörde hat die Genehmigung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren, wenn eine Umweltqualitätsnorm strengere oder zusätzliche Auflagen erfordert, als durch die Anwendung der besten verfügbaren Techniken zu erfüllen sind.
In Kraft seit 27.04.2021 bis 31.12.9999
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