§ 6a Bgld. HTVO 2011 Erhöhungsberechnung

Bgld. HTVO 2011 - Burgenländische Höchsttarifverordnung 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Höchsttarife werden jährlich mit Verordnung des Landeshauptmannes erhöht. Das Ausmaß der Erhöhung errechnet sich zu 60% aus der Erhöhung des Kollektivvertrages für die im Burgenland im Rauchfangkehrergewerbe beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer des dem Geltungszeitraum des Höchsttarifes vorangegangenen Jahres und zu 40% aus der von der Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlichen Jahresinflation des dem Geltungszeitraum des Höchsttarifes zweitvorangegangenen Jahres.

In Kraft seit 23.10.2018 bis 31.12.9999
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