(1) Die theoretische Ausbildung hat folgende Ausbildungsinhalte und folgende Unterrichtseinheiten aufzuweisen:
1. | Dokumentation | 4 UE |
2. | Ethik und Berufskunde | 8 UE |
3. | Erste Hilfe | 20 UE |
4. | Grundzüge der angewandten Hygiene | 6 UE |
5. | Grundpflege und Beobachtung (UBV) | 60 UE |
6. | Grundzüge der Pharmakologie (UBV) | 20 UE |
7. | Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde | 8 UE |
8. | Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation (UBV) | 20 UE |
9. | Haushaltsführung | 12 UE |
10. | Grundzüge der Gerontologie | 10 UE |
11. | Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung | 26 UE |
12. | Grundzüge der sozialen Sicherheit | 6 UE |
(2) In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind insbesondere folgende Lehrziele zu verfolgen:
1. | Dokumentation: | |||||||||
Die Bedeutung einer prozessorientierten Arbeitsplanung kennen. Planungen im selbständigen Bereich der Heimhilfe durchführen können und die geplanten Maßnahmen umsetzen, dokumentieren und evaluieren können. | ||||||||||
2. | Ethik und Berufskunde: | |||||||||
Den Menschen im Zusammenhang mit seinem gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Hintergrund als Individuum wahrnehmen und diese Erkenntnisse zur Grundlage der Betreuungsarbeit zu machen. Die wichtigsten Einrichtungen und Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialbereich und deren Aufgaben- und Arbeitsbereiche kennenlernen. | ||||||||||
3. | Erste Hilfe: | |||||||||
Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwerben, um adäquate Hilfeleistungen durchführen und die entsprechenden Maßnahmen veranlassen zu können. Mögliche Gefahrenquellen erkennen und Maßnahmen der Unfallverhütung einleiten können. | ||||||||||
4. | Grundzüge der angewandten Hygiene: | |||||||||
Hygiene als Selbst- und Fremdschutz, als Beitrag zum allgemeinen Wohlbefinden und als ganzheitliche Krankheitsverhütung erkennen und praktisch umsetzen lernen. | ||||||||||
5. | Grundpflege und Beobachtung: | |||||||||
Dieses Modul ist Teil des Ausbildungsmoduls „Unterstützung bei der Basisversorgung“. Die Bedeutung von Alter, Behinderung und chronischer Krankheit verstehen; häufige Erscheinungsformen und die jeweiligen Charakteristika benennen und kennen; die richtigen Betreuungsaktivitäten ableiten können; körperliche und seelische Veränderungen wahrnehmen, beobachten und erkennen können; erlernen, die Beobachtungen zu beschreiben, die richtigen Aufgaben für sich und die Zuständigkeit anderer Berufsgruppen zu erkennen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Angehörigen erkennen; die praktische Durchführung pflegerischer Grundtechniken erlernen; Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von Pflegematerialien und Pflegebehelfen kennen. | ||||||||||
6. | Grundzüge der Pharmakologie: | |||||||||
Darreichungsformen und Wirkungsweisen von Arzneimitteln sowie die Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen bei deren Verabreichung kennen und damit umzugehen lernen. | ||||||||||
7. | Grundzüge der angewandten Ernährungslehre und Diätkunde: | |||||||||
Grundlagen der Ernährungslehre und relevante Kostarten kennen und bedürfnis- und bedarfsgerechte Menüpläne beurteilen können. | ||||||||||
8. | Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation: | |||||||||
Die Fähigkeit erlangen, in Kenntnis ergonomischer Prinzipien unter besonderer Berücksichtigung körperschonender Arbeitsweisen und mit dem Einsatz von Hilfsmitteln zu arbeiten; Ziele der Ergotherapie und Ziele der Physiotherapie kennen; einfache physikalische Hilfsmittel einsetzen und anwenden können; Beschaffungs- und Finanzierungsmöglichkeiten von ergo- und physiotherapeutischen Hilfsmitteln (Behelfen) kennen. | ||||||||||
9. | Haushaltsführung: | |||||||||
Effiziente Methoden der Haushaltsführung unter Wahrung der Individualität des betreuten Haushalts kennen und anwenden können; Kenntnisse über Grundsätze und Maßnahmen zum Umweltschutz und der Unfallverhütung und zur senioren-, pflege- und behindertengerechten Wohnungsausstattung erwerben, vermitteln und umsetzen können. | ||||||||||
10. | Grundzüge der Gerontologie: | |||||||||
Die Zusammenhänge zwischen Individuum und Gesellschaft ausgehend vom persönlichen Erleben und Verhalten verstehen lernen; darüber hinaus die psychische Entwicklung des Menschen in den verschiedenen Phasen des Alters bis zum Sterben zu wissen und altersbedingte körperliche und psychische Veränderungen besser zu verstehen. | ||||||||||
11. | Grundzüge der Kommunikation und Konfliktbewältigung: | |||||||||
Gespräche erleben und erfahren und aus der Reflexion und persönlichen Erfahrung die Zusammenhänge von Kommunikation und Konflikt erkennen können, um Konfliktlösungen durch das Anwenden verschiedener Kommunikationsformen herbeiführen zu können. | ||||||||||
12. | Grundzüge der sozialen Sicherheit: | |||||||||
Die wichtigsten sozialrechtlichen Bestimmungen kennenlernen; berufsrelevante Grundlagen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts kennen und deren Bedeutung für die eigene Berufspraxis verstehen sowie sozialhilferechtliche, schadenersatzrechtliche und sachwalterrechtliche Bestimmungen kennen und verstehen. |
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