Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024
Soweit in Landesgesetzen auf Bestimmungen des Gemeindebedienstetengesetzes 1971 Bezug genommen oder verwiesen oder dieses Gesetz für anwendbar erklärt wird, treten an die Stelle der oder zusätzlich zu den bezogenen oder verwiesenen Bestimmungen die Bestimmungen dieses Gesetzes.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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