Anl. 1 Bgld. GemBG 2014

Bgld. GemBG 2014 - Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024

zu § 67 Abs. 4 Z 6

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 52/2016)

In Kraft seit 01.11.2015 bis 31.12.9999
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§ 162 Bgld. GemBG 2014
Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014 (Bgld. GemBG 2014) Fundstelle