Art. 59 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes

Bgld. EA 2001 - Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Das Burgenländische Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 18/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 64/2000, wird wie folgt geändert:

Im § 14e wird der Betrag „S 100.000,--” durch den Betrag „7.300 Euro” ersetzt.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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