Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Das Burgenländische Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 18/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 64/2000, wird wie folgt geändert:
Im § 14e wird der Betrag „S 100.000,--” durch den Betrag „7.300 Euro” ersetzt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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