Art. 68 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen Volksabstimmungsgesetzes

Bgld. EA 2001 - Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Das Burgenländische Volksabstimmungsgesetz, LGBl. Nr. 44/1981, wird wie folgt geändert:

1.

Im § 14 Abs. 5 erster Satz wird der Betrag „3.000 Schilling” durch den Betrag „220 Euro” ersetzt.

2.

Im § 23 wird der Betrag „3.000 Schilling” durch den Betrag „220 Euro” ersetzt.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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