Art. 66 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992

Bgld. EA 2001 - Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Das Burgenländische Tourismusgesetz 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 7/1994 und 33/1994 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird wie folgt geändert:

1.

§ 26 Abs. 1 erster Satz lautet:

„(1) Die Ortstaxe beträgt pro Person und Tag des Aufenthalts im Gemeindegebiet mindestens 58 Cent, höchstens aber 1,45 Euro.”

2.

Im § 26 Abs. 3 wird der Betrag „S 1.000,-” durch den Betrag „72,60 Euro” ersetzt.

3.

Im § 27 Abs. 2 wird der Betrag „S 5.000,-” durch den Betrag „363 Euro”, der Betrag „S 2.000,-” durch den Betrag „145 Euro” sowie der Betrag „S 100,-” durch den Betrag „7,30 Euro” ersetzt.

4.

Im § 27 Abs. 4 erster Satz wird der Betrag „S 270.000,-” durch den Betrag „19.620 Euro” ersetzt.

5.

§ 27 Abs. 5 zweiter Satz lautet:

“Dieser beträgt

a)

in der Ortsklasse I

43,60 Euro  

b)

in der Ortsklasse II

32,70 Euro  

c)

in der Ortsklasse III

21,80 Euro  

d)

in der Ortsklasse IV

10,90 Euro.”

6.

§ 28 Abs. 5 lautet:

“(5) Die Höhe der Abgabe für jede abgeschlossene Wohneinheit beträgt pro Jahr

a)

bei einer Nutzfläche bis zu 30 m2

36,30 Euro 

b)

bei einer Nutzfläche von mehr als 30 m2 bis 50 m2

50,80 Euro 

c)

bei einer Nutzfläche von mehr als 50 m2 bis 70 m2

72,60 Euro 

d)

bei einer Nutzfläche von mehr als 70 m2 bis 100 m2

94,40 Euro 

e)

bei einer Nutzfläche von mehr als 100 m2 bis 130 m2

116,20 Euro 

f)

bei einer Nutzfläche von mehr als 130 m2

145,30 Euro.

§ 26 Abs. 4 ist anzuwenden.”

 

7.

Im § 31 wird der Betrag „S 10.000,-” durch den Betrag „730 Euro” ersetzt.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Art. 66 Bgld. EA 2001


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Art. 66 Bgld. EA 2001 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Art. 66 Bgld. EA 2001


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Art. 66 Bgld. EA 2001


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Art. 66 Bgld. EA 2001 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Bgld. EA 2001 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Art. 56 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen PflanzenschutzmittelgesetzesArt. 57 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen PflegegeldgesetzesArt. 58 Bgld. EA 2001 Änderung des Gesetzes, mit dem dasArt. 59 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen RaumplanungsgesetzesArt. 60 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen Rettungsgesetzes 1995Art. 61 Bgld. EA 2001 Änderung des Ruster StadtrechtsArt. 62 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen SammlungsgesetzesArt. 63 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000Art. 64 Bgld. EA 2001 Änderung des Bgld. StarkstromwegegesetzesArt. 65 Bgld. EA 2001 Änderung des Bgld. TierzuchtgesetzesArt. 66 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992Art. 67 Bgld. EA 2001 Änderung des Bgld. VeranstaltungsgesetzesArt. 68 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen VolksabstimmungsgesetzesArt. 69 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen VolksbefragungsgesetzesArt. 70 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen VolksbegehrensgesetzesArt. 71 Bgld. EA 2001 Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur DurchführungArt. 72 Bgld. EA 2001 Änderung des Gesetzes über die Einhebung einer Wasserleitungsabgabe durch die GemeindenArt. 73 Bgld. EA 2001 Änderung des Burgenländischen Wählerevidenz-GesetzesArt. 74 Bgld. EA 2001 Änderung des Weinbaugesetzes 1998Art. 75 Bgld. EA 2001 Änderung des Bgld. Wohnbauförderungsgesetzes 1991Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001 (Bgld. EA 2001) Fundstelle
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Art. 65 Bgld. EA 2001
Art. 67 Bgld. EA 2001