Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Das Gesetz, mit dem das Burgenländische Pflegegeldgesetz geändert wird, LGBl. Nr. 9/1997, wird wie folgt geändert:
Im Artikel II Abs. 3 wird der Betrag „S 2.635,--” durch den Betrag „191,50 Euro” ersetzt.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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