Die Beschreibung des Betriebs und seiner Umgebungsverhältnisse muss zusätzlich zu den Angaben gemäß § 84d Abs. 1 GewO 1994 folgende Angaben enthalten: Die Beschreibung des Betriebs und seiner Umgebungsverhältnisse muss zusätzlich zu den Angaben gemäß Paragraph 84 d, Absatz eins, GewO 1994 folgende Angaben enthalten:
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