Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG, ABl. Nr. L 197 vom 24.07.2012 S. 1, umgesetzt.
In Kraft seit 10.10.2015 bis 31.12.9999
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