Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Betrauungen von Lehrpersonen mit der Leitung einer einer Pädagogischen Hochschule eingegliederten Praxisschule gemäß § 222 Abs. 3 in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung bleiben bis zum Ablauf der festgelegten Funktionsdauer aufrecht.
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.2025
0 Kommentare zu § 248e BDG 1979
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 248e BDG 1979 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 248e BDG 1979