Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Betrauungen von Lehrpersonen mit der Leitung einer einer Pädagogischen Hochschule eingegliederten Praxisschule gemäß § 222 Abs. 3 in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung bleiben bis zum Ablauf der festgelegten Funktionsdauer aufrecht.
In Kraft seit 01.01.2021 bis 31.12.2025
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