Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Rechtskräftige Disziplinarerkenntnisse und rechtskräftige Einstellungsbeschlüsse sind von der Leiterin oder dem Leiter der Bundesdisziplinarbehörde unverzüglich in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu veröffentlichen.
In Kraft seit 09.07.2019 bis 31.12.9999
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