§ 19 BarchG

BarchG - Bundesarchivgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt

1.

§ 10 Abs. 3 Behörden-Überleitungsgesetz, StGBl. Nr. 94/1945, und

2.

die Verordnung BGBl. Nr. 56/1931 außer Kraft.

(3) § 5 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 1 und 4, § 8 Abs. 5 sowie § 11 Abs. 1 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.

In Kraft seit 18.05.2018 bis 31.12.9999
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