§ 19 BarchG Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Vorschriften

BarchG - Bundesarchivgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.03.2025
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt
    1. 1.Ziffer eins§ 10 Abs. 3 Behörden-Überleitungsgesetz, StGBl. Nr. 94/1945, undParagraph 10, Absatz 3, Behörden-Überleitungsgesetz, StGBl. Nr. 94/1945, und
    2. 2.Ziffer 2die Verordnung BGBl. Nr. 56/1931 außer Kraft.die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 56 aus 1931, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 5 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 1 und 4, § 8 Abs. 5 sowie § 11 Abs. 1 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph 5, Absatz 2 und 3, Paragraph 7, Absatz eins und 4, Paragraph 8, Absatz 5, sowie Paragraph 11, Absatz eins, in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, treten mit 25. Mai 2018 in Kraft.
In Kraft seit 18.05.2018 bis 31.12.9999
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