Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Für die Arbeitnehmer/innen gegenüber den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes günstigere Regelungen in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.
In Kraft seit 01.07.1996 bis 31.12.9999
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