Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Die Normen der kollektiven Rechtsgestaltung im Sinne des § 8a Abs. 4 sind längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2002 zu erlassen oder anzupassen.
In Kraft seit 01.08.2002 bis 31.12.9999
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