Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die §§ 257, 258 Abs. 2a und 3, 259 Abs. 3 bis 5 und 263 samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 158/2020 treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
In Kraft seit 24.12.2020 bis 31.12.9999
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