§ 219 B-KUVG

B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.11.2024

Die Anpassung der Bemessungsgrundlage für das Jahr 2009 ist rückwirkend mit 1. November 2008 vorzunehmen.

In Kraft seit 21.10.2008 bis 31.12.9999
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