Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen soll die Vertretung der Anliegen der Jugend gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene sichergestellt werden.
In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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