§ 1 AusbPO Aufgabenbereiche der Ausbilderprüfung

AusbPO - Ausbilderprüfungsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.03.2025
§ 1.Paragraph eins,

Die Ausbilderprüfung erstreckt sich auf die nachstehenden Aufgabenbereiche und die dazu angegebenen Aufgabenstellungen:

  1. 1.Ziffer einsFestlegen von Ausbildungszielen auf Grund des Berufsbildes:
    1. a)Litera aAnalyse des Berufsbildes im Hinblick auf die Ausbildungsplanung,
    2. b)Litera bErstellung einzelner sich daraus ergebender Ausbildungsziele;
  2. 2.Ziffer 2Ausbildungsplanung im Betrieb:
    1. a)Litera aWahl und Konzeption geeigneter Ausbildungsmaßnahmen,
    2. b)Litera bzeitliche und organisatorische Aufteilung der Ausbildungsaktivitäten im betrieblichen Ablauf zur Erreichung der Ausbildungsziele;
  3. 3.Ziffer 3Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung:
    1. a)Litera aGrundlagen betrieblicher Ausbildungsmethodik unter besonderer Berücksichtigung aktivierender Methoden,
    2. b)Litera bEinsatz weiterer Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildung,
    3. c)Litera cEinsatz von Ausbildungsbehelfen,
    4. d)Litera dErfolgskontrolle;
  4. 4.Ziffer 4Verhaltensweisen des Ausbilders gegenüber dem Lehrling:
    1. a)Litera aAufgaben und Verantwortung des Ausbilders,
    2. b)Litera bPersönlichkeitsentwicklung des Lehrlings und Ausbildungserfolg,
    3. c)Litera cFührung und Motivation,
    4. d)Litera dKommunikation und Gesprächsführung;
  5. 5.Ziffer 5Fragen betreffend das Berufsausbildungsgesetz, das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, den Arbeitnehmerschutz, das Arbeitsverfassungsgesetz in Zusammenhang mit der Berufsausbildung sowie die Stellung des dualen Berufsausbildungssystems im österreichischen Bildungssystem; aus Beispielsfällen der Ausbildungspraxis sich ergebende einschlägige Fragen.
In Kraft seit 01.01.1996 bis 31.12.9999
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