Die Ausbilderprüfung erstreckt sich auf die nachstehenden Aufgabenbereiche und die dazu angegebenen Aufgabenstellungen:
1.Ziffer einsFestlegen von Ausbildungszielen auf Grund des Berufsbildes:
a)Litera aAnalyse des Berufsbildes im Hinblick auf die Ausbildungsplanung,
b)Litera bErstellung einzelner sich daraus ergebender Ausbildungsziele;
2.Ziffer 2Ausbildungsplanung im Betrieb:
a)Litera aWahl und Konzeption geeigneter Ausbildungsmaßnahmen,
b)Litera bzeitliche und organisatorische Aufteilung der Ausbildungsaktivitäten im betrieblichen Ablauf zur Erreichung der Ausbildungsziele;
3.Ziffer 3Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung:
a)Litera aGrundlagen betrieblicher Ausbildungsmethodik unter besonderer Berücksichtigung aktivierender Methoden,
b)Litera bEinsatz weiterer Mitarbeiter im Rahmen der Ausbildung,
c)Litera cEinsatz von Ausbildungsbehelfen,
d)Litera dErfolgskontrolle;
4.Ziffer 4Verhaltensweisen des Ausbilders gegenüber dem Lehrling:
a)Litera aAufgaben und Verantwortung des Ausbilders,
b)Litera bPersönlichkeitsentwicklung des Lehrlings und Ausbildungserfolg,
c)Litera cFührung und Motivation,
d)Litera dKommunikation und Gesprächsführung;
5.Ziffer 5Fragen betreffend das Berufsausbildungsgesetz, das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, den Arbeitnehmerschutz, das Arbeitsverfassungsgesetz in Zusammenhang mit der Berufsausbildung sowie die Stellung des dualen Berufsausbildungssystems im österreichischen Bildungssystem; aus Beispielsfällen der Ausbildungspraxis sich ergebende einschlägige Fragen.
In Kraft seit 01.01.1996 bis 31.12.9999
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