Aufhebung von Strafurteilen und Einstellung von Strafverfahren (AufEinG) Fundstelle

AufEinG - Aufhebung von Strafurteilen und Einstellung von Strafverfahren

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Gesetz vom 3. Juli 1945 über die Aufhebung von Strafurteilen und die Einstellung von Strafverfahren (Aufhebungs- und Einstellungsgesetz)
StF: StGBl. Nr. 48/1945

Präambel/Promulgationsklausel

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

In Kraft seit 10.07.1945 bis 31.12.9999
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