Aufhebung von Strafurteilen und Einstellung von Strafverfahren (AufEinG) Fundstelle (Aufhebung von Strafurteilen und Einstellung von Strafverfahren) - JUSLINE Österreich
Aufhebung von Strafurteilen und Einstellung von Strafverfahren (AufEinG) Fundstelle
AufEinG - Aufhebung von Strafurteilen und Einstellung von Strafverfahren
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Gesetz vom 3. Juli 1945 über die Aufhebung von Strafurteilen und die Einstellung von Strafverfahren (Aufhebungs- und Einstellungsgesetz) StF: StGBl. Nr. 48/1945
Präambel/Promulgationsklausel
Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:
In Kraft seit 10.07.1945 bis 31.12.9999
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