7. Abschnitt
Arbeitsstätten im Freien
Für Arbeitsstätten im Freien gelten zusätzlich folgende Anforderungen:
1. | Sie haben über Einrichtungen zu verfügen, die den Dienstnehmern ausreichend Schutz gegen Witterungseinflüsse und gegen Herabfallen von Gegenständen bieten. | |||||||||
2. | Sie müssen entsprechenden Schutz vor gesundheitsgefährdendem Lärm sowie sonstigen schädigenden Einwirkungen von außen (zB Gasen, Dämpfen, Staub) bieten. |
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