(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) Die §§ 42 Abs 1 und 45 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 102/2009 treten mit 14. November 2009 in Kraft.
In Kraft seit 14.11.2009 bis 31.12.9999
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