Arbeitsstättenverordnung (ASVO) Fundstelle

ASVO - Arbeitsstättenverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. November 2003, mit der die Anforderungen an Arbeitsstätten von Dienststellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt werden (Arbeitsstättenverordnung - AStV)
StF: LGBl Nr 126/2003

Änderung

idF:

LGBl Nr 102/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 27 des Bediensteten-Schutzgesetzes – BSG, LGBl Nr 103/2000, wird verordnet:

 

                          Inhaltsverzeichnis

 

                             1. Abschnitt

 

                              Allgemeines

 

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2  Definitionen

 

                             2. Abschnitt

 

             Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten

 

§   3 Verkehrswege

§   4 Ausgänge

§   5 Stiegen

§   6 Beleuchtung und Belüftung von Räumen

§   7 Fußböden, Wände und Decken

§   8 Türen und Tore

§   9 Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer

§   10 Elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen

§   11 Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen

§   12 Lagerungen

§   13 Gefahrenbereiche

§   14 Alarmeinrichtungen

§   15 Prüfungen

§   16 Information der Bediensteten

§   17 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

 

                              3. Abschnitt

 

                           Sicherung der Flucht

 

§ 18 Grundsätzliche Bestimmungen

§ 19 Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge

§ 20 Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen

§ 21 Anforderungen an Fluchtwege

§ 22 Anforderungen an Notausgänge

§ 23 Anforderungen an gesicherte Fluchtbereiche

§ 24 Stiegenhaus

 

                             4. Abschnitt

 

                    Anforderungen an Arbeitsräume

 

§ 25 Raumhöhe in Arbeitsräumen

§ 26 Bodenfläche und Luftraum

§ 27 Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung

§ 28 Natürliche Lüftung

§ 29 Mechanische Be- und Entlüftung

§ 30 Raumklima in Arbeitsräumen

§ 31 Künstliche Beleuchtung in Arbeitsräumen

§ 32 Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume

§ 33 Abweichende Regelungen für Container und ähnliche

Einrichtungen

 

                           5. Abschnitt

 

           Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen

 

§ 34 Trink- und Waschwasser

§ 35 Toiletten

§ 36 Waschplätze, Waschräume, Duschen

§ 37 Kleiderkästen und Umkleideräume

§ 38 Aufenthalts- und Bereitschaftsräume

§ 39 Wohnräume

§ 40 Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und

  Sozialeinrichtungen

 

                           6. Abschnitt

 

                    Erste Hilfe und Brandschutz

 

§ 41 Mittel für die erste Hilfe

§ 42 Erst-Helfer und -Helferinnen

§ 43 Sanitätsräume

§ 44 Löschhilfen

§ 45 Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte

§ 46 Brandschutzgruppe

§ 47 Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz

 

                            7. Abschnitt

 

§ 48 Arbeitsstätten im Freien

 

                            8. Abschnitt

 

                 Übergangs- und Schlussbestimmungen

 

§ 49 Übergangsbestimmungen

§ 50 Inkrafttreten

§ 51 Umsetzungshinweis

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Arbeitsstättenverordnung (ASVO) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Arbeitsstättenverordnung (ASVO) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Arbeitsstättenverordnung (ASVO) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Arbeitsstättenverordnung (ASVO) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Arbeitsstättenverordnung (ASVO) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis ASVO Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 51 ASVO