Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. November 2003, mit der die Anforderungen an Arbeitsstätten von Dienststellen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt werden (Arbeitsstättenverordnung - AStV)
StF: LGBl Nr 126/2003
Änderung
idF:
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 27 des Bediensteten-Schutzgesetzes – BSG, LGBl Nr 103/2000, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Definitionen
2. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsstätten
§ 3 Verkehrswege
§ 4 Ausgänge
§ 5 Stiegen
§ 6 Beleuchtung und Belüftung von Räumen
§ 7 Fußböden, Wände und Decken
§ 8 Türen und Tore
§ 9 Fenster, Lichtkuppeln und Glasdächer
§ 10 Elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen
§ 11 Sicherheitsbeleuchtung und Orientierungshilfen
§ 12 Lagerungen
§ 13 Gefahrenbereiche
§ 14 Alarmeinrichtungen
§ 15 Prüfungen
§ 16 Information der Bediensteten
§ 17 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
3. Abschnitt
Sicherung der Flucht
§ 18 Grundsätzliche Bestimmungen
§ 19 Fluchtwege, gesicherte Fluchtbereiche, Notausgänge
§ 20 Abmessungen von Fluchtwegen und Notausgängen
§ 21 Anforderungen an Fluchtwege
§ 22 Anforderungen an Notausgänge
§ 23 Anforderungen an gesicherte Fluchtbereiche
§ 24 Stiegenhaus
4. Abschnitt
Anforderungen an Arbeitsräume
§ 25 Raumhöhe in Arbeitsräumen
§ 26 Bodenfläche und Luftraum
§ 27 Lichteintrittsflächen und Sichtverbindung
§ 28 Natürliche Lüftung
§ 29 Mechanische Be- und Entlüftung
§ 30 Raumklima in Arbeitsräumen
§ 31 Künstliche Beleuchtung in Arbeitsräumen
§ 32 Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume
§ 33 Abweichende Regelungen für Container und ähnliche
Einrichtungen
5. Abschnitt
Sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen
§ 34 Trink- und Waschwasser
§ 35 Toiletten
§ 36 Waschplätze, Waschräume, Duschen
§ 37 Kleiderkästen und Umkleideräume
§ 38 Aufenthalts- und Bereitschaftsräume
§ 39 Wohnräume
§ 40 Benutzbarkeit von sanitären Vorkehrungen und
Sozialeinrichtungen
6. Abschnitt
Erste Hilfe und Brandschutz
§ 41 Mittel für die erste Hilfe
§ 42 Erst-Helfer und -Helferinnen
§ 43 Sanitätsräume
§ 44 Löschhilfen
§ 45 Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte
§ 46 Brandschutzgruppe
§ 47 Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz
7. Abschnitt
§ 48 Arbeitsstätten im Freien
8. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 49 Übergangsbestimmungen
§ 50 Inkrafttreten
§ 51 Umsetzungshinweis
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