§ 633 ASVG

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

§ 162 Abs. 3a Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 76/2007 tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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