Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.03.2025
(1)Absatz einsEin Sanitätsraum ist in Arbeitsstätten einzurichten, in denen
1.Ziffer einsregelmäßig mehr als 250 Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden oder
2.Ziffer 2regelmäßig mehr als 100 Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden und auf Grund der Art der Arbeitsvorgänge oder Arbeitsverfahren, der verwendeten Arbeitsstoffe oder Arbeitsmittel besondere Unfallgefahren für die Arbeitnehmer/innen bestehen.
(2)Absatz 2Es ist dafür zu sorgen, daß Sanitätsräume folgenden Anforderungen entsprechen:
1.Ziffer einsSie sind so zu gestalten, daß bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet und eine ärztliche Erstversorgung durchgeführt werden kann.
2.Ziffer 2Die lichte Höhe muß mindestens 2,0 m betragen, sofern nicht die Bestimmungen des 3. Abschnittes anzuwenden sind.
3.Ziffer 3Sie sind mit einem Telefon, einer Liege sowie einer Waschgelegenheit mit fließendem Kalt- und Warmwasser auszustatten.
5.Ziffer 5In der Nähe muß sich eine Toilette befinden.
6.Ziffer 6Sie dürfen durch andere Nutzungen (zB Lagerungen) nicht in ihrer Benutzbarkeit beeinträchtigt werden.
(3)Absatz 3Sanitätsräume müssen so gelegen sein, daß sie möglichst von allen Stellen der Arbeitsstätte mit einer Trage leicht erreicht werden können. Sie müssen nach Möglichkeit im Erdgeschoß liegen. Sie müssen als solche gekennzeichnet sein.
(4)Absatz 4Wenn dies auf Grund besonderer Verhältnisse im Sinne des § 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer/innen erforderlich ist, sind Zufahrtswege für Rettungskräfte einzurichten.Wenn dies auf Grund besonderer Verhältnisse im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer eins bis 5 für einen wirksamen Schutz der Arbeitnehmer/innen erforderlich ist, sind Zufahrtswege für Rettungskräfte einzurichten.
(5)Absatz 5§ 47 ist anzuwenden auf dem Abs. 1 nicht entsprechende Arbeitsstätten mit Stichtag 31. Dezember 1983.Paragraph 47, ist anzuwenden auf dem Absatz eins, nicht entsprechende Arbeitsstätten mit Stichtag 31. Dezember 1983.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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