§ 52 ASt-V

ASt-V - Arbeitsstätten-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

§ 52

In-Kraft-Treten, Notifikation

 

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.

(2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 2004/497/A).

In Kraft seit 01.07.2005 bis 31.12.9999
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