§ 17 APSG Verfahren

APSG - Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Im Verfahren vor Gericht ist der Arbeitnehmer Partei.

In Kraft seit 01.01.1992 bis 31.12.9999
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