Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 AIDSG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
Bisher waren nur bestimmte Labors berechtigt, AIDS Tests durchzuführen: gibt es aus jüngster Zeit Erlässe oder VO, die das einem erweiterten (medizinischen) Kreis gestatten? mehr lesen...
0 Kommentare zu § 6 AIDSG