Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.03.2025
(1)Absatz eins§ 6 Abs. 2a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 117/1999 tritt mit 7. Juni 2000 in Kraft.Paragraph 6, Absatz 2 a, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 117 aus 1999, tritt mit 7. Juni 2000 in Kraft.
(2)Absatz 2§ 6 Abs. 2 und 2a treten mit 7. Dezember 2003 außer Kraft.Paragraph 6, Absatz 2 und 2a treten mit 7. Dezember 2003 außer Kraft.
In Kraft seit 23.07.1999 bis 31.12.9999
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