§ 38a ÄAO 2015 Übergangsbestimmung zur 4. ÄAO 2015-Novelle

ÄAO 2015 - Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
§ 38a.Paragraph 38 a,

Abweichend von § 26b Abs. 3 sind bis zum 31. Dezember 2027 2 % der Einrichtungen im jeweiligen Bundesland im Rahmen der stichprobenbezogenen Visitationen gemäß § 13e Abs. 1 Z 2 ÄrzteG 1998 zu visitieren. Abweichend von Paragraph 26 b, Absatz 3, sind bis zum 31. Dezember 2027 2 % der Einrichtungen im jeweiligen Bundesland im Rahmen der stichprobenbezogenen Visitationen gemäß Paragraph 13 e, Absatz eins, Ziffer 2, ÄrzteG 1998 zu visitieren.

In Kraft seit 01.10.2024 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis ÄAO 2015 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 29 ÄAO 2015 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von geänderten Facharztbezeichnungen§ 30 ÄAO 2015 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung der Facharztbezeichnung Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin§ 31 ÄAO 2015 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen im Sonderfachbereich Innere Medizin, die bisherige Additivfächer integrieren§ 32 ÄAO 2015 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen bei Umwandlung von Additivfächern in Sonderfächer§ 33 ÄAO 2015 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung von Facharztbezeichnungen, die sich aus zwei bisherigen Facharztbezeichnungen ergeben§ 34 ÄAO 2015 Fachärztliche Berufsberechtigung und Führung der Facharztbezeichnung Orthopädie und Traumatologie§ 35 ÄAO 2015 Eintragung neuer Facharztbezeichnung in die Ärzteliste§ 36 ÄAO 2015 Weitere ärztliche Ausbildung nach bereits erlangter selbständiger allgemeinärztlicher oder fachärztlicher Berufsberechtigung§ 37 ÄAO 2015 Übergangsbestimmung für Mangelfachregelungen§ 38 ÄAO 2015 Übergangsbestimmungen für Ausbildungsstätten, Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien§ 38a ÄAO 2015 Übergangsbestimmung zur 4. ÄAO 2015-Novelle§ 39 ÄAO 2015 Inkrafttreten; Außerkrafttreten§ 40 ÄAO 2015 (weggefallen)§ 41 ÄAO 2015 (weggefallen)Anl. 1 ÄAO 2015Anl. 2 ÄAO 2015Anl. 3 ÄAO 2015Anl. 4 ÄAO 2015Anl. 5 ÄAO 2015Anl. 6 ÄAO 2015Anl. 7 ÄAO 2015
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 38 ÄAO 2015
§ 39 ÄAO 2015