Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
Sonderfach Anatomie A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Anatomie umfasst die Lehre vom normalen Bau und Zustand des Körpers mit seinen Geweben und Organen, einschließlich systematischer topographisch-funktioneller Aspekte.
B. Mindestdauer der Ausbildung
1.Ziffer eins45 Monate Sonderfach–Grundausbildung
2.Ziffer 227 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.
In Kraft seit 01.06.2015 bis 31.12.9999
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