Ausbildungsstätten für die Ausbildung in folgenden Sonderfächern sind, unbeschadet der §§ 12a und 13 ÄrzteG 1998, Gruppenpraxen sowie Krankenanstalten in der Betriebsform selbständiger Ambulatorien: Ausbildungsstätten für die Ausbildung in folgenden Sonderfächern sind, unbeschadet der Paragraphen 12 a und 13 ÄrzteG 1998, Gruppenpraxen sowie Krankenanstalten in der Betriebsform selbständiger Ambulatorien:
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