Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Die im Arzneibuch, in der Arzneitaxe oder in sonstigen Vorschriften und Nachschlagewerken aufscheinenden Arzneimittel sind mit den dort angeführten Namen in deutscher Bezeichnung abzugeben.
In Kraft seit 09.03.2005 bis 31.12.9999
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