Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten gehören auch die Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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