Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Das Erbrecht ist das absolute Recht, die ganze Verlassenschaft oder einen bestimmten Teil davon zu erwerben. Diejenige Person, der das Erbrecht gebührt, wird Erbe genannt.
In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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