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Das ausschließendeErbrecht ist das absolute Recht, die ganze Verlassenschaft, oder einen in Beziehung auf das Ganze bestimmten Theil derselben (z. B. die Hälfte, ein Drittheil) in BesitzTeil davon zu nehmen, heißt Erbrechterwerben. Es ist ein dingliches Recht, welches gegen einen jedenDiejenige Person, der sich der Verlassenschaft anmaßen will, wirksam ist. Derjenige, dem das Erbrecht gebührt, wird Erbe, und die Verlassenschaft in Beziehung auf den Erben, Erbschaft genannt.
Das ausschließendeErbrecht ist das absolute Recht, die ganze Verlassenschaft, oder einen in Beziehung auf das Ganze bestimmten Theil derselben (z. B. die Hälfte, ein Drittheil) in BesitzTeil davon zu nehmen, heißt Erbrechterwerben. Es ist ein dingliches Recht, welches gegen einen jedenDiejenige Person, der sich der Verlassenschaft anmaßen will, wirksam ist. Derjenige, dem das Erbrecht gebührt, wird Erbe, und die Verlassenschaft in Beziehung auf den Erben, Erbschaft genannt.