Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.11.2024
Die in dem bürgerlichen Gesetzbuche enthaltenen Vorschriften haben das Personen-Recht, das Sachenrecht und die denselben gemeinschaftlich zukommenden Bestimmungen zum Gegenstande.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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