Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Eben so wenig können neu gefundene Urkunden, wenn sie auch den gänzlichen Mangel eines Rechtes auf Seite einer Partey entdeckten, einen redlich eingegangenen Vergleich entkräften.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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