Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Eine solche Umänderung heißt Neuerungsvertrag (Novation). Vermöge dieses Vertrages hört die vorige Hauptverbindlichkeit auf, und die neue nimmt zugleich ihren Anfang.
In Kraft seit 01.01.1812 bis 31.12.9999
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