Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Johann G*****, vertreten durch Dr. Gottfrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 9. 1991 bei der Beklagten, einem Modeschmuck produzierenden Unternehmen, als Heimarbeiterin beschäftigt. Über Initiative der Beklagten vereinbarten die Parteien dann, dass die Klägerin ab Anfang April 1999 bei der Beklagten im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses zu arbeiten beginnt. Ihr letzter Tag als Heimarbeiterin war der 9. April 1999. Zwei oder drei Tage nach Arbeitsbeginn im Unternehmen sagte der Geschäftsführer zur Kläger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1377HeimArbG §2HeimArbG §27b
Rechtssatz: Grundsätzlich ist eine Novation anzunehmen, wenn ein typischer Heimarbeitervertrag in einen echten Arbeitsvertrag umgewandelt wird oder umgekehrt. Damit tritt eine Beendigung des früheren Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 1377 ABGB ein und entsteht der Abfertigungsanspruch. Es steht dem Arbeitnehmer frei, innerhalb der Verjährungsfrist diesen Abfertigungsanspruch geltend zu machen. Macht er... mehr lesen...
Norm: ABGB §1377
Rechtssatz: Die Nichtigkeit oder Anfechtung des Neuerungsvertrages läßt die alte Verbindlichkeit grundsätzlich wieder aufleben, doch erlischt eine Widmungserklärung, die sich auf eine aus dem nichtigen Rechtsgeschäft abgeleitete Forderung bezieht. Entscheidungstexte 8 Ob 636/91 Entscheidungstext OGH 19.12.1991 8 Ob 636/91 Veröff: ecolex 1992,231 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1377ABGB §1379ABGB §1380 B
Rechtssatz: Haben mit dem von ihnen abgeschlossenen Vergleich die Parteien den ursprünglichen Hauptgegenstand der strittigen Forderung - nämlich seine Entgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - durch einen völlig anderen, artlich verschiedenen Anspruchsgegenstand - nämlich das Recht auf zweimalige Überlassung eines Autobusses zur Durchführung von Wochenendfahrten - ersetzt und damit eine neue Vereinbarun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1376ABGB §1377ABGB §1380
Rechtssatz: Der Rücktritt von einem Vergleich wegen unterbliebener Erfüllung läßt den ursprünglichen Vertrag wieder aufleben. Wurde der Vergleich aber abgeschlossen, weil Wandlungsansprüche zustanden, und muß daher angenommen werden, daß der erste Vertrag unter keinen Umständen aufrechterhalten werden sollte, steht, wenn die Ersatzleistung für den Wandlungsanspruch mangels rechtzeitiger Lieferung nicht erbra... mehr lesen...
Norm: ABGB §1045ABGB §1377
Rechtssatz: Die Vereinbarung des Wohnungstausches enthält auch bei der Annahme einer Novation jedenfalls die Auflösung des bestehenden Mietvertrages. Entscheidungstexte 5 Ob 116/68 Entscheidungstext OGH 08.05.1968 5 Ob 116/68 Veröff: MietSlg 20504 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: ABGB §1377
Rechtssatz: Zur Frage des Erlöschens der Verbindlichkeit aus dem Neuerungsvertrag und des Wiederauflebens der alten Verbindlichkeit. Entscheidungstexte 6 Ob 352/59 Entscheidungstext OGH 16.12.1959 6 Ob 352/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0032448 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1377
Rechtssatz: Kommt eine Änderung des Vertrages hinsichtlich eines Punktes nicht zustande, bleibt der ursprüngliche Vertragsinhalt unverändert weiterbestehen. Entscheidungstexte 3 Ob 154/53 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 3 Ob 154/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0032452 ... mehr lesen...