Begründung: Mit der am 12. Februar 2010 eingebrachten Klage begehrt der Kläger vom Beklagten Schadenersatz wegen behaupteter ärztlicher Fehlbehandlung und Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht. Nach seinen am 13. Februar 2007 erlittenen Verletzungen sei er erstmals am 16. Februar 2007 vom Beklagten operiert worden. Infolge eines dem Beklagten unterlaufenen Behandlungsfehlers seien sieben Nachoperationen erforderlich geworden, von denen der Beklagte vier vorgenommen habe; die ... mehr lesen...
Begründung: In einem wegen § 27 MRG geführten Außerstreitverfahren wies das zuständige Bezirksgericht den Antrag der nunmehrigen Klägerin gegen den Nebenintervenienten aufgrund eines vom Beklagten erstatteten Gutachtens ab. Ihr Rekurs blieb erfolglos. Im vorliegenden Verfahren fordert sie vom Beklagten Schadenersatz mit der
Begründung: , dieses Gutachten sei unrichtig bzw untauglich gewesen. Nach dem im Prozess erstatteten Gutachten stehe fest, dass die von ihr geleistete Investitions... mehr lesen...
Begründung: In einem Rechtsstreit über die Verbesserung einer angeblich mangelhaften Heizanlage verkündete die beklagte Werkunternehmerin der H***** Ges.m.b.H. den Streit. Die Anlage habe den Anweisungen des Klägers entsprochen und sei daher mangelfrei. Sollte das anders sein, treffe die Verantwortung die H***** Ges.m.b.H. Denn diese habe die Heizanlage geplant und die einzelnen Teile geliefert; die Beklagte habe lediglich die Montage vorgenommen. Die H***** Ges.m.b.H. trat dem Re... mehr lesen...
Begründung: Gesellschafter der klagenden Partei waren ursprünglich R***** E***** mit einer Stammeinlage von 450.000 ATS und die T*****gesellschaft mbH mit einer Stammeinlage von 50.000 ATS. Alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer war R***** E*****. Am 21. 7. 2006 wurde die Gesellschaft von Amts wegen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Am 9. 5. 2000 starb R***** E*****. Gesellschafterin der T*****gesellschaft mbH ist M***** D***** mit einer Stammeinlage von 500.000 ATS. Geschäfts... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beauftragte die Beklagte im Jahr 2000 mit verschiedenen Estrich- und Oberbelagsarbeiten in einer Produktionshalle, und begehrte zuletzt die Zahlung von 521.724,14 EUR sA aus dem Titel Gewährleistung und Schadenersatz wegen mangelhafter Ausführung dieser Arbeiten. Auf Seiten der Beklagten trat die Lieferantin der für diese Arbeiten verwendeten Spachtelmasse als Nebenintervenientin bei. Nachdem ein Mitverschulden der Klägerin mit der
Begründung: eingewendet wur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte den Ersatz jener Kosten, die sie habe aufwenden müssen, um die Bodenverunreinigungen zu beseitigen, die sich auf der vom Rechtsvorgänger der Beklagten gekauften Liegenschaft befunden hätten. Die Beklagten bestritten das Klagebegehren unter anderem mit der
Begründung: , dass die Klägerin, die diese Liegenschaft in der Zwischenzeit an die K*****gesellschaft mbH weiter verkauft habe, der Käuferin gegenüber keinerlei Haftung für die Kontaminierungsfreihei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gemeinde brachte gegen die beklagte Verlassenschaft eine auf Zahlung von 9.149,37 EUR sA gerichtete Mahnklage ein; zugleich beantragte sie deren Zustellung an eine Schwester der Verstorbenen, um dieser die Absicht der Anfechtung eines Leibrentenvertrags und eines Grundbuchsbeschlusses mitzuteilen. Nach Zustellung dieses Schriftsatzes, aber noch vor Zustellung des Zahlungsbefehls an sie sowie an den für die beklagte Partei bestellten Verlassenschaftskurator... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der behauptete Nichtigkeitsgrund (§ 477 Abs 1 Z 9 ZPO) liegt nicht vor. Im Gegensatz zu den Ausführungen des Revisionswerbers hat das Rekursgericht den angefochtenen Beschluss ausführlich und in jeder Hinsicht überprüfbar begründet. Der behauptete Nichtigkeitsgrund (Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer 9, ZPO) liegt nicht vor. Im Gegensatz zu den Ausführungen des Revisionswerbers hat das Rekursgericht den angefochtenen Beschl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin stützt ihre Aufkündigung auf § 30 Abs 2 Z 3 MRG. Der Beklagte verleide den übrigen Mietparteien das Zusammenleben durch rücksichtsloses, anstößiges und grob ungehöriges Verhalten. Zwei Mietparteien erklärten ihren Beitritt als Nebenintervenienten auf Seiten der kündigenden Partei. Das Verhalten des Beklagten beeinträchtige ihre Wohnqualität, sie hätten ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Klägerin, weil diese in Erfüllung ihrer Verpflichtung, den N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger arbeitete vom 17. 4. 1989 bis 15. 3. 1996 bei seiner Ehegattin als Verkaufsberater mit einem monatlichen Entgelt von S 15.000,--, 14 mal jährlich und Spesen sowie Reisekostenersatz. 1992 geriet das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten und es kam ab 1993 zu jährlichen Verlusten in Millionenhöhe. Grund hiefür war die - in der Folge nicht erfolgreiche - Entwicklung einer Anlage zur Reinigung von Biotonnen, in die ein Betrag von etwa S 3 bis... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Zuspruch von 602.489,82 S sA als den auf ihn entfallenden Anteil des Entgelts für Architektenleistungen im Auftrag einer Gesellschaft. Der Beklagte wendete ein, der Kläger habe nach den Vereinbarungen zumindest derzeit keinen Zahlungsanspruch, im übrigen verkündete er der Auftraggeberin der Architektenleistungen bereits in der Klagebeantwortung den Streit und forderte sie zur Nebenintervention auf seiner Seite auf. Die Gesellschaft trat dem Rech... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs2ZPO §20ZPO §21ZPO §528 Abs2 Z2 BZPO §528 Abs2 Z2 LEO §402 Abs1
Rechtssatz: Durch die Entscheidung des verstärkten Senates 1 Ob 2123/96d hat sich an der Rechtsprechung zur Rechtsmittelbefugnis des Nebenintervenienten und der die Nebenintervention nicht ablehnenden Partei nichts geändert. Wird daher die Nichtzulassung des Nebenintervenienten vom Rekursgericht bestätigt, so ist ein dagegen erhobener Revisionsrekurs nach § 528 Abs... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadenersatz mit dem Vorbringen, diese habe als Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Hauses an der hofseitigen Grundgrenze ein Gerüst aufstellen lassen, dieses aber nicht auf dem eigenen Grund, sondern dem benachbarten, der Klägerin gehörigen Haus befestigt und dabei Dachhaut und Dachkonstruktion beschädigt. Die Beklagte wandte ein, es seien keine Beschädigungen entstanden. Sie habe die von ihr in Auftrag gegebenen Renov... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da gemäß § 18 Abs 1 ZPO die Nebenintervention in jeder Lage des Rechtsstreites bis zu dessen rechtskräftiger Entscheidung durch Zustellung eines Schriftsatzes an beide Parteien erfolgen kann, ergibt sich von selbst, daß vor Zustellung eines solchen Schriftsatzes noch keine Nebenintervention stattgefunden hat. Daher haben sich die Parteien durch Verhandeln in der Sache vor Zustellung eines solchen Schriftsatzes des erst ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18 Abs2ZPO §41 C2
Rechtssatz: Durch den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervenienten ist zwischen der antragstellenden Klägerin und den Nebenintervenienten ein Zwischenstreit entstanden, an dem die Beklagten nicht beteiligt sind. Die Klägerin hat daher ihre Kosten dieses Zwischenverfahrens selbst zu tragen und kann sie auch nicht zum Teil von der teilweise zurückgewiesenen Nebenintervenientin ersetzt verlangen. Weiters h... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Klage vom Beklagten die Herausgabe des PKW Mercedes 200 D, Baujahr 1989 mit der Motor-Nr. 601912/10/124360 und der Fahrgestell-Nr. WDB 124120-18-033272 zugelassen unter dem Kennzeichen O-*****, und hilfsweise Zahlung von 315.000,-- S s.A. Sie habe den Verkauf des streitgegenständlichen PKW von der Mercedes Benz Automobil-Vertriebs-AG an die F***** GmbH finanziert und in diesem Zusammenhang den Eigentumsvorbehalt von der Verkä... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs2
Rechtssatz: Der Antrag einer der Prozessparteien auf Zurückweisung des Nebenintervenienten (§ 18 Abs 2 ZPO) ist zwar nicht fristgebunden, muss aber jedenfalls gestellt werden, bevor sich die Partei in Kenntnis des Zurückweisungsgrundes in die Verhandlung in der Hauptsache mit dem Nebenintervenienten einlässt. Entscheidungstexte 9 Ob 901/90 Entscheidungstext OGH 25.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien eröffnete am 16.9.1987 über die S*** Gesellschaft mbH das Ausgleichsverfahren. Die Ausgleichsschuldnerin kündigte das Dienstverhältnis des Klägers, der bei ihr seit 1.8.1985 als Angestellter beschäftigt gewesen war, mit Schreiben vom 20.11.1987 auf Grund einer Ermächtigung durch das Ausgleichsgericht (§ 20 b Abs 2 AO iVm § 20 c Abs 2 AO) zum 20.2.1988 auf. Am 11.1.1988 wurde über das Vermögen der Ausgleichsschuldnerin der Anschlußkonkur... mehr lesen...
Norm: ZPO §17ZPO §18 Abs2ZPO §41ZPO §41
Rechtssatz: Im Zwischenstreit über seine Zulassung ist der unterliegende Nebenintervenient kostenersatzpflichtig. Entscheidungstexte 7 Ob 725/80 Entscheidungstext OGH 11.12.1984 7 Ob 725/80 Veröff: SZ 53/168 = EvBl 1981/112 S 350 6 Ob 302/00f Entscheidungstext OGH 17.01.2001 6 Ob 302/00f ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18 Abs2
Rechtssatz: Das Fehlen der bestimmten Angabe des rechtlichen Interventionsinteresse bildet nur dann, wenn ein diesbezüglich eingeleitetes Verbesserungsverfahrens erfolglos blieb, einen Formmangel, der zur Zurückweisung der Nebenintervention a limine, also ohne Durchführung des in § 18 Abs 2 ZPO vorgesehenen Verfahrens führt. Die Frage des rechtlichen Interesses ist im Falle des § 17 Abs 1 ZPO grundsätzlich nicht ande... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs2
Rechtssatz: Diese Vorschrift, wonach über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden ist, gilt nicht für die Entscheidung der zweiten Instanz über ein Rechtsmittel gegen die vom Erstgericht bereits ausgesprochene Zulassung der Nebenintervention. Entscheidungstexte 6 Ob 285/68 Entscheidungstext OGH 30.10.1968 6 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 AZPO §18 Abs2ZPO §514 D
Rechtssatz: Ein Recht einer Prozesspartei, die Unterstützung des Nebenintervenienten "zu genießen", ist aus der Prozessordnung nicht abzuleiten. Im Zwischenverfahren nach § 18 Abs 2 ZPO ist lediglich der Intervenient und diejenige Prozesspartei beteiligt, welche die Zurückweisung der Nebenintervention beantragt hat. Demgemäß steht der anderen Prozesspartei, die gegen die Nebenintervention nichts vorgebracht... mehr lesen...
Am 16. August 1958 verunglückte Gottfried W. auf der Drautaler Bundesstraße vor Töplitsch durch den Zusammenstoß des von ihm gelenkten Personenkraftwagens mit dem infolge eines Dienstauftrages vom Zweitbeklagten gelenkten Lastkraftwagen des Erstbeklagten tödlich. Gottfried W. war deutscher Staatsangehöriger und aktiver Offizier beim Deutschen Bundesheer im Range eines Generalmajors gewesen. Der Zweitbeklagte ist vom Strafgerichte rechtskräftig schuldig erkannt worden, den Verkehrsun... mehr lesen...