Norm
ZPO §18 Abs2Rechtssatz
Diese Vorschrift, wonach über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden ist, gilt nicht für die Entscheidung der zweiten Instanz über ein Rechtsmittel gegen die vom Erstgericht bereits ausgesprochene Zulassung der Nebenintervention.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0035498Dokumentnummer
JJR_19681030_OGH0002_0060OB00285_6800000_002