Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.12.2022 übermittelte XXXX , BNr. XXXX , im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF, einen Mehrfachantrag (MFA 2023) und beantragte damit für das Antragsjahr 2023 Direktzahlungen für Flächen mit einer landwirtschaftlichen förderfähigen Nutzung im Ausmaß von gerundet 8,4859 ha. 1. Am 12.12.2022 übermittelte römisch 40 , BNr. römisch 40 , im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF, einen Mehrfachantrag (MFA 2023... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das BFA gegen BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des AMS Oberpullendorf vom 26.01.2024 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer (BF) seinen Anspruch auf Notstandshilfe für 56 Tage ab dem 06.12.2023 verloren hat, da er die Arbeitsaufnahme bei einer näher genannten Firma vereitelt hat. Die gegen den Bescheid vom 26.01.2024 erhobene Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheid... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stand bis zum XXXX 2023 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund und war zur Dienstleistung der Landespolizeidirektion XXXX zugewiesen. Gehaltsrechtlich befand er sich in E2a/6. Er habe in Erfahrung gebracht, dass sein Arbeitsplatz seit XXXX 2019 durch eine Neubewertung nun mehr in die Verwendungsgruppe „A“ eingegliedert worden wäre. Der Beschwerdeführer stellte, rückwirkend ab XXXX 2019 bis zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX GmbH (in der Folge mitbeteiligte Partei) stellte am 06.05.2021 an den beim Sozialministeriumservice Landessstelle Vorarlberg eingerichteten Behindertenausschuss für Vorarlberg (in der Folge belangte Behörde) einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung der begünstigt behinderten Dienstnehmerin XXXX (in der Folge Beschwerdeführerin). 1. Die römisch 40 GmbH (in der Folge mitbeteiligte Partei) stel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 12.10.2023 sprach das Arbeitsmarktservice Lilienfeld (im Folgenden: AMS) gegenüber der Beschwerdeführerin für die Zeit von 26.09.2023 bis 06.11.2023 den Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld aus. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin durch ihre Nichtbewerbung das Zustandekommen einer ihr vom AMS zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung vereitelt habe. Berücksichtigungswürdige Gründ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Datenschutzbehörde (belangte Behörde) der Datenschutzbeschwerde der mitbeteiligten Partei teilweise Folge gegeben und – soweit für das hg. Beschwerdeverfahren von Relevanz – festgestellt, die [Beschwerdeführerin] habe die [mitbeteiligte Partei] im Recht auf Geheimhaltung verletzt, indem die [Beschwerdeführerin] es mangels geeigneter technischer und organ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.07.2023, Zl XXXX erteilte die belangte Behörde der XXXX gemäß § 3 Abs 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs 1 Z 3 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 13 Abs 7 Z 1 und Abs 9 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheids die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet XXXX , während ua auch der diesbezügliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführerin wurde am 27.02.2024 eine Stelle als Reinigungskraft zugewiesen. Die Kontaktaufnahme sollte via E-Mail oder via Telefon erfolgen. Die Beschwerdeführerin befand sich vom 20.03.2024 bis zum 22.03.2024 in Krankenstand. Am 22.03.2024 gelangte folgende Rückmeldung beim Service für Unternehmen eine Rückmeldung ein, wonach die Beschwerdeführerin zwei Mal angerufen worden sei, aber nicht e... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 10.09.2024 erstattete die im
Spruch: angeführte Person das Anbringen einer Vollmachtsbekanntgabe. Dieses Anbringen bezog sich behauptetermaßen auf eine Schubhaftüberprüfung zur Zahl: 1348673410/240813836, welche aber tatsächlich noch gar nicht beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist. Beweiswürdigung: Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich unzweifelhaft aus der gegenständlichen Aktenlage – die im
Spruch: angeführte Person hat... mehr lesen...